07.12.2021, AO Redaktion
Wie ist der aktuelle Status dazu?
Ab 1.1.2022 beginnt das Pilotprojekt für die eAU.
Als erstes geht es darum, dass die Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen die Krankmeldung digital an die Krankenkassen (und nur an die Krankenkassen) übermitteln.
Zunächst geben die Praxen auch noch den Papierbeleg (AU Bescheinigung) den Patienten mit. Auf diesem Wege kommt die Krankmeldung erstmal nach wie vor wie gewohnt zum Arbeitgeber.
Bis 1.7.2022 haben die medizinischen Praxen Zeit, die digitale Meldung an die Krankenkassen umzusetzen.
Es ist geplant, dass ab 1.7.2022 dann die AU Bescheinigung in Papierform abgeschafft wird. Ab dann liegen die Krankmeldungen nur den Krankenkassen vor.
Nun kommt die Besonderheit, für die es aktuell noch keinen anderen Weg gibt: Die Krankenkassen dürfen die Krankmeldungen (eAU) nur an Entgeltsysteme übertragen.
Also, nur an Lohnprogramme bzw. lohnabrechnende Dienstleister.
An dieser Stelle ist dann zunächst Ende des digitalen Übertragungsweges.
Wir bleiben dran!
Achtung Update zu diesem Thema: siehe Blogbeitrag vom 21.03.22 "Neues zur eAU"
Was unternehmen wir nun für Sie?
Aktuell sprechen wir mit den Herstellern von Entgeltsystemen und weiteren verantwortlichen Stellen.
Es geht um die Eruierung von Möglichkeiten, wie die eAU ab dem 1.7.2022 an die AIDA Zeitwirtschaft übergeleitet werden kann.
Gerne halten wir Sie hier auf dem Laufenden.
AIDA Ausweis-Informations-Datensysteme GmbH - Oberer Brühl 8 - D 72336 Balingen-Roßwangen